Latinum - kleines Latinum - Lateinkenntnisse
Den gymnasialen Lateinunterricht kann man abschließen auf drei Niveaustufen:
1. Latinum
2. Kleines Latinum (=Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse)
3. Lateinkenntnisse
Grundsätzlich können Latinum und Kleines Latinum erworben werden über
- Pflichtunterricht
- Feststellungsprüfung
- Ergänzungsprüfung
zu 1. Latinum
Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexteinhaltlich anspruchsvollerer Stellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. (Texte von Cicero)
- Dieses Niveau wird im G8 bei Latein als zweiter Fremdsprache erreicht nach fünf Jahren Pflichtunterricht – also nach Klasse 10 – bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis.
(Bestätigung im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis!)
- Um Schülern des G8, die Latein bereits nach der Jahrgangsstufe 9 ablegen wollen, um eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache zu erlernen oder die Jahrgangsstufe 10 an einer Auslandsschule zu verbringen, einen vorzeitigen Erwerb des Latinums doch noch zu ermöglichen, können sie am Ende der Jahrgangsstufe 9 an einer schulinternen Feststellungsprüfung teilnehmen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn nach dem schriftlichen und mündlichen Teil (Gewichtung 2:1) mindestens „ausreichend“ und zugleich in den Einzelprüfungen mindestens „mangelhaft“ erzielt wurde. Dabei zählen die während des Schuljahres erbrachten kleinen Leistungsnachweise auf Antrag als mündlicher Teil der Prüfung. Alternativ wird eine eigene mündliche Prüfung im Umfang von 20 Minuten abgehalten.
Die schriftliche Prüfung besteht aus einem lateinischen Originaltext im Umfang von ca. 110 lateinischen Wörtern und dauert 90 Minuten.
Beachte: - reine Übersetzung ohne Fragen - Niveau Ende 10. Klasse
- Lexikon erlaubt
Eine einmalige Wiederholung ist möglich!
zu 2. Kleines Latinum (=Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse)
Die Zuerkennung des Kleinen Latinums bzw. gesicherter Lateinkenntnisse setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. (z.B. Nepos, Curtius Rufus, Vulgata)
Dieses Niveau wird im G8 bei Latein als zweiter Fremdsprache erreicht nach vier Jahren Pflichtunterricht – also nach Klasse 9 – bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis.
(Bestätigung im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis!)
zu 3. Lateinkenntnisse
Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.
Dieses Niveau wird im G8 bei Latein als zweiter Fremdsprache erreicht in Jahrgangsstufe 8 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis.
Voraussetzung für viele Studienrichtungen.
In der neuen LPO I werden für das Studium des Lehramts am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch „gesicherte Kenntnisse in Latein“ als fachliche Zulassungsvoraussetzungen gefordert. Das Latinum ist nach wie vor in zahlreichen Fächern Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung.
vgl. dazu www.altphilologenverband.de
Unabhängig vom Lateinunterricht im Gymnasium können Latinum und (gesicherte) Lateinkenntnisse durch externe Prüfungen erworben werden (Ergänzungs- und Feststellungsprüfung)!
1. Latinum
2. Kleines Latinum (=Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse)
3. Lateinkenntnisse
Grundsätzlich können Latinum und Kleines Latinum erworben werden über
- Pflichtunterricht
- Feststellungsprüfung
- Ergänzungsprüfung
zu 1. Latinum
Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexteinhaltlich anspruchsvollerer Stellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. (Texte von Cicero)
- Dieses Niveau wird im G8 bei Latein als zweiter Fremdsprache erreicht nach fünf Jahren Pflichtunterricht – also nach Klasse 10 – bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis.
(Bestätigung im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis!)
- Um Schülern des G8, die Latein bereits nach der Jahrgangsstufe 9 ablegen wollen, um eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache zu erlernen oder die Jahrgangsstufe 10 an einer Auslandsschule zu verbringen, einen vorzeitigen Erwerb des Latinums doch noch zu ermöglichen, können sie am Ende der Jahrgangsstufe 9 an einer schulinternen Feststellungsprüfung teilnehmen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn nach dem schriftlichen und mündlichen Teil (Gewichtung 2:1) mindestens „ausreichend“ und zugleich in den Einzelprüfungen mindestens „mangelhaft“ erzielt wurde. Dabei zählen die während des Schuljahres erbrachten kleinen Leistungsnachweise auf Antrag als mündlicher Teil der Prüfung. Alternativ wird eine eigene mündliche Prüfung im Umfang von 20 Minuten abgehalten.
Die schriftliche Prüfung besteht aus einem lateinischen Originaltext im Umfang von ca. 110 lateinischen Wörtern und dauert 90 Minuten.
Beachte: - reine Übersetzung ohne Fragen - Niveau Ende 10. Klasse
- Lexikon erlaubt
Eine einmalige Wiederholung ist möglich!
zu 2. Kleines Latinum (=Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse)
Die Zuerkennung des Kleinen Latinums bzw. gesicherter Lateinkenntnisse setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. (z.B. Nepos, Curtius Rufus, Vulgata)
Dieses Niveau wird im G8 bei Latein als zweiter Fremdsprache erreicht nach vier Jahren Pflichtunterricht – also nach Klasse 9 – bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis.
(Bestätigung im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis!)
zu 3. Lateinkenntnisse
Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen.
Dieses Niveau wird im G8 bei Latein als zweiter Fremdsprache erreicht in Jahrgangsstufe 8 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis.
Voraussetzung für viele Studienrichtungen.
In der neuen LPO I werden für das Studium des Lehramts am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch „gesicherte Kenntnisse in Latein“ als fachliche Zulassungsvoraussetzungen gefordert. Das Latinum ist nach wie vor in zahlreichen Fächern Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung.
vgl. dazu www.altphilologenverband.de
Unabhängig vom Lateinunterricht im Gymnasium können Latinum und (gesicherte) Lateinkenntnisse durch externe Prüfungen erworben werden (Ergänzungs- und Feststellungsprüfung)!